Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag:

§ Anwendbarkeit der AGB

  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie (im Weiteren nur Heilpraktikerin) annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
  3. Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 Termine- und Seminare – Buchung und Absage

  1. Die Heilpraktikerin erbringt ihre Leistungen in Einzelterminen oder aber in Seminaren sowie Coachings, die über mehrere Stunden und/oder Tage gehen können.
  2. Einzeltermine können durch Absagen kurzfristig in der Regel nicht ersetzt werden. Termine werden ausschließlich für den Patienten reserviert. Mit der Heilpraktikerin vereinbarte Termine müssen daher mindestens 48 Stunden vor Beginn in Textform oder telefonisch abgesagt werden. Absagen für einen Termin am Montag müssen bis spätestens Freitag um 14:00 die Praxis auf dem oben genannten Weg erreichen. Grundsätzlich werden nachfolgende Absagearten akzeptiert:
  • Terminabsage über das Kontaktformular oder die eMail-Adresse der Praxis
  • Telefonische Absagen

Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist die Heilpraktikerin berechtigt, das Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen oder Einnahmen aufgrund anderweitiger Vergabe des Termins.

Nur sofern Frist und / oder Form einer Absage ohne Verschulden und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (bspw. ärztliches Attest) nicht eingehalten werden können, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars.

  1. Anmeldungen zu den von der Heilpraktikerin angebotenen Seminaren (außer Kreta Seminar siehe Ziffer 2) sind mit Eingang der Anmeldung oder dem Absenden des Online-Formulars verbindlich. Wird die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 95 Euro erhoben und fällig. Tritt der Seminarteilnehmer von dem gebuchten Seminar weniger als vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurück, werden die gesamten Seminargebühren fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so wird auch der anteilige Betrag für Unterkunft/Verpflegung fällig. Eine Ausnahme kann nur dann erfolgen, wenn ein benannter Ersatzteilnehmer den Bedingungen des Seminars entspricht und die Seminargebühren nebst Kosten für Unterkunft/Verpflegung von ihm übernommen werden und gezahlt wurden. Bei mehr tägigen Seminaren ist ein Rücktritt nach dem ersten Seminartag ausgeschlossen.
  2. Bei der Buchung des Kreta Seminars wird die gesamte Seminargebühr fällig, wenn der Rücktritt weniger als 12 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgt, erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird auch der anteilige Anteil an den Kosten für Unterkunft/Verpflegung fällig.

§ 3 Mitwirkung des Patienten, Haftung

  1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet, die Teilnahme am Veranstaltungsangebot ist zu jeder Zeit freiwillig. Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
  2. Der Patient haftet für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminares gegenüber der Heilpraktikerin und anderen Teilnehmern selbst. Der Patient haftet für verursachte Schäden selbst und stellt die Heilpraktikerin und die Seminarveranstaltung sowie die Gastgeber von allen Haftungsansprüche frei, die aus der Handlung des Patienten resultieren.
  3. Bei der Teilnahme an den Seminaren sind der Besitz und Gebrauch von illegalen Drogen, übermäßiger Alkoholkonsum und die Anwendung von körperlicher Gewalt nicht erlaubt.

§ 4 Behandlung und Haftung der Heilpraktikerin

  1. Die Heilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dabei werden in der Regel Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden kann.
  2. Die Heilpraktikerin nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.
  3. Die Heilpraktikerin haftet für Pflichtverletzungen nur im Rahmen der von ihr angebotenen und durchgeführten Behandlungen und Seminare. Für Sachschäden wird die Haftung der Heilpraktikerin und ihrer Erfüllungsgehilfen auf vorsätzliche und grobfahrlässige Schäden beschränkt.
  4. Eine Haftung der Heilpraktikerin für Schäden in der Freizeit, also außerhalb des Seminars werden nicht übernommen, insbesondere die Teilnahme an Freizeitveranstaltungen erfolgen auf eigene Verantwortung und Risiko und sind nicht Teil der Behandlung oder des angebotenen Seminars.
  5. Der Patient ist verpflichtet, der Heilpraktikerin während der Behandlung oder der Teilnahme an einem Seminar mitzuteilen, wenn es ihm nicht gut geht oder er spontan erkrankt. Im Falle einer Erkrankung hat der Patient umgehend ein Arzt aufzusuchen und sich behandeln zu lassen. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, den Patienten von der Behandlung oder der Seminarteilnahme auszuschließen, bis ein Attest vorgelegt wird, dass die Behandlung oder die Teilnahme am Seminar fortgesetzt werden kann.

§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung und Datenschutzbestimmungen

  1. Die Heilpraktikerin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.
  2. Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  3. Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
  4. Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktikerin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
  5. Handakten werden von der Heilpraktikerin 10 Jahre nach der letzten Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.
  6. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Folgende persönliche Daten werden innerhalb der Praxis erfasst:

  • Vorname, Nachname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • Mailadresse
  • Rechnungsnummer
  • Name der Krankenversicherung
  • Daten mit Bezug zur Krankengeschichte (inkl. Befunde Dritter)

Datenschutzverantwortlicher innerhalb der Praxis: Frau Brigitte Rößler

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Gerichtsstand

  1. Zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Mainz.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.